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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 147/19   

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https://dejure.org/2019,51071
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 147/19 (https://dejure.org/2019,51071)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.12.2019 - L 2 R 147/19 (https://dejure.org/2019,51071)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - L 2 R 147/19 (https://dejure.org/2019,51071)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 147/19
    Einarmigkeit, wie sie beim Kläger in einer schwerwiegenden Ausprägung festzustellen ist, zählt zu den schweren spezifischen Leistungsbehinderungen, da eine solche erhebliche (krankheitsbedingte) Behinderung ein weites Feld von Verweisungsmöglichkeiten versperrt, so dass es der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit bedarf (BSG, Urteil vom 09. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R -, SozR 4-2600 § 43 Nr. 18; U.v. vom 14.9.1995 - 5 RJ 50/94 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50).

    Es ist nicht nur das körperliche, geistige und kognitive Leistungsvermögen einerseits und das berufliche Anforderungsprofil andererseits miteinander zu vergleichen und in Deckung zu bringen, sondern es muss auch individuell geprüft werden, ob der Versicherte die notwendigen fachlichen Qualifikationen und überfachlichen Schlüsselkompetenzen besitzt oder zumindest innerhalb von drei Monaten erlernen kann (BSG, Urteil vom 09. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R -, SozR 4-2600 § 43 Nr. 18).

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 147/19
    Beispiele, welche Einschränkungen jedenfalls nicht zu einer konkreten Benennung veranlassen sollen, stellen insbesondere der Ausschluss von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen oder ständiges Sitzen erfordern, in Nässe oder Kälte zu leisten sind, besondere Fingerfertigkeiten erfordern oder mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, der Ausschluss von Arbeiten im Akkord, im Schichtdienst, an laufenden Maschinen, der Ausschluss von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an das Seh-, Hör- oder Konzentrationsvermögen stellen, und der Ausschluss von Tätigkeiten, die häufiges Bücken erfordern, dar (vgl. BSG, B.v. 19. Juni 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24).

    Auch das üblicherweise erwartete Arbeitstempo zählt zu den "in den Betrieben üblichen Bedingungen", auf welche im vorliegenden Zusammenhang nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung abzustellen ist (BSG, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 -, BSGE 80, 24-41, SozR 3-2600 § 44 Nr. 8, SozR 3-2600 § 43 Nr. 16, Rn. 40).

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 147/19
    Einarmigkeit, wie sie beim Kläger in einer schwerwiegenden Ausprägung festzustellen ist, zählt zu den schweren spezifischen Leistungsbehinderungen, da eine solche erhebliche (krankheitsbedingte) Behinderung ein weites Feld von Verweisungsmöglichkeiten versperrt, so dass es der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit bedarf (BSG, Urteil vom 09. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R -, SozR 4-2600 § 43 Nr. 18; U.v. vom 14.9.1995 - 5 RJ 50/94 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50).

    Es ist kein Arbeitsplatz zu benennen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 104), sondern eine Berufstätigkeit mit ihren typischen, das Anforderungsprofil bestimmenden Merkmalen (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 72, 74 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50); es genügt die Kennzeichnung der Berufstätigkeit mit einer im Arbeitsleben üblichen Berufsbezeichnung (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 74, 98; BSG, Urteil vom 29. März 2006 - B 13 RJ 41/05 R -, SozR 4-2600 § 43 Nr. 7).

  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 63/06 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Flugbegleiterin - Verweisbarkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 147/19
    Nach der Rechtsprechung des BSG (U.v. 27.03.2007 - B 13 R 63/06 R) kann es diesbezüglich insbesondere nicht ausreichen, auf "Sammelbezeichnungen" zu verweisen, die erst durch eine Beschreibung der in dieser Tätigkeit erforderlichen Befähigungen, Kenntnisse und Anforderungen im Einzelnen näher konkretisiert werden müssen.

    Es ist eine typisierende Arbeitsplatzbeschreibung über den tatsächlichen Umfang der Anforderungen und den Arbeitsablauf sowie typische Belastungssituationen zu Grunde zu legen (BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 13 R 63/06 R -, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2018 - L 8 R 883/14

    Summierung von gewöhnlichen Leistungseinschränkungen - Benennungspflicht -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 147/19
    Erkundigungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. U.v. 12. Juli 2018 - L 8 R 883/14 -, juris) haben ergeben, dass eine Pförtnertätigkeit im Sinne eines gewissermaßen reinen Absitzens eines Dienstes an einer Pforte auf dem aktuellen Arbeitsmarkt nicht mehr angeboten wird.
  • BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 13/02 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - bisheriger Beruf - Facharbeiter für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 147/19
    Die einzelnen Pförtnertätigkeiten stellen je nach Einsatz- und Aufgabenbereich unterschiedliche Anforderungen an den Versicherten und sind dementsprechend auch differenziert zu bewerten (BSG, Urteil vom 20. Juni 2002 - B 13 RJ 13/02 R -, juris).
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 147/19
    Bei der Würdigung eines entsprechenden Vortrages des beklagten Rentenversicherungsträgers im Rentenrechtsstreit zu aus seiner Sicht noch in Betracht kommenden Verweisungstätigkeiten für einen Versicherten mit einer schweren spezifischen Leistungseinschränkung ist ohnehin zu berücksichtigen, dass entsprechend dem in § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VI verankerten Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2011 - B 13 R 79/11 R -, BSGE 110, 1) Leistungen zur Teilhabe nach den gesetzlichen (insbesondere auch den Träger der Rentenversicherung bindenden) Vorgaben des § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VI Vorrang vor Rentenleistungen haben, die im Falle des Erfolgs der Teilhabeleistungen nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen sind.
  • BSG, 30.11.1982 - 4 RJ 1/82

    Verweisungstätigkeit; Leistungsvermögen; Bezeichnung der Verweisungstätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 147/19
    Es ist kein Arbeitsplatz zu benennen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 104), sondern eine Berufstätigkeit mit ihren typischen, das Anforderungsprofil bestimmenden Merkmalen (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 72, 74 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50); es genügt die Kennzeichnung der Berufstätigkeit mit einer im Arbeitsleben üblichen Berufsbezeichnung (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 74, 98; BSG, Urteil vom 29. März 2006 - B 13 RJ 41/05 R -, SozR 4-2600 § 43 Nr. 7).
  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 41/05 R

    Berufliche Rehabilitation - berufsfördernde Leistung - Befähigung zu einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 147/19
    Es ist kein Arbeitsplatz zu benennen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 104), sondern eine Berufstätigkeit mit ihren typischen, das Anforderungsprofil bestimmenden Merkmalen (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 72, 74 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50); es genügt die Kennzeichnung der Berufstätigkeit mit einer im Arbeitsleben üblichen Berufsbezeichnung (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 74, 98; BSG, Urteil vom 29. März 2006 - B 13 RJ 41/05 R -, SozR 4-2600 § 43 Nr. 7).
  • BSG, 03.12.1980 - 4 RJ 83/79

    Berufsbezeichnung - Angabe einer Erwerbstätigkeit - Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 147/19
    Es ist kein Arbeitsplatz zu benennen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 104), sondern eine Berufstätigkeit mit ihren typischen, das Anforderungsprofil bestimmenden Merkmalen (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 72, 74 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50); es genügt die Kennzeichnung der Berufstätigkeit mit einer im Arbeitsleben üblichen Berufsbezeichnung (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 74, 98; BSG, Urteil vom 29. März 2006 - B 13 RJ 41/05 R -, SozR 4-2600 § 43 Nr. 7).
  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 19/96

    Zugänglichkeit von Arbeitsplätzen als Lampenwärter und Verwieger - Wahrung des

  • BSG, 15.01.1981 - 4 RJ 59/79

    Verweisungstätigkeit - Angabe einer Erwerbstätigkeit

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 71/94

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Eintritt des Versicherungsfalles der

  • SG Altenburg, 13.12.2021 - S 17 R 196/21

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass im heutigen Arbeitsleben auch die Tätigkeit eines Pförtners bzw. Sicherheitsmitarbeiters im Objektschutz körperliche Belastbarkeit und Flexibilität voraussetzt (so auch LSG Niedersachsen- Bremen, Urteil v. 18.12.2019 - L 2 R 147/19, Rn. 55; "physische und psychische Belastbarkeit als Voraussetzung für den Pförtner" bereits: BSG, Urteil v. 23.08.2001 - B 13 RJ 13/01 R).
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